Zu Den Formularen
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Wie macht man die Online Gewerbeanmeldung?
Wir leben in einer Zeit, in der das Internet uns auf der ganzen Welt ein stück näher gebracht hat. Menschen, die Kilometerweit von uns entfernt wohnen, können wir auf dem Smartphone ganz schnell per FaceTime anrufen. Wir können Freelancer aus dem fernen Asien engagieren oder uns mit Leuten connecten, die nicht nur eine andere Sprache sprechen, sondern eine fast komplett andere Weltvorstellung besitzen.
Der Siegeszug macht auch bei der Gewerbeanmeldung nicht halt. In immer mehr Städten Deutschlands kann man die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen. Vorbei sind die Zeiten, in denen wir Stundenlang im Wartezimmer waren oder uns mühselig für einen freien Termin beim Gewerbeamt freuen konnten. Mittlerweile geschieht das meiste Online.
Das gute hierbei ist, das man nicht nur Kleingewerbe anmelden kann, sondern auch Kapitalgesellschaften wie eine GmbH mit der Online Anmeldung eröffnet werden können. Das ist bahnbrechend und gehört honoriert.
Welche Unterlagen benötigt man bei der online Anmeldung?
Bei der Online Kleingewerbe Anmeldung benötigen wir die selben Dokumente, wie beim Gewerbeamt auch. Diese wären:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können auch zusätzliche Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis, diese Dokumente verursachen weitere Kosten,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen den Auszug als Kopie hochladen.
Man zahlt bei der Anmeldung eine Gebühr von rund 20 bis 60€. Nachdem das Formular ausgefüllt ist, kann man den Gewerbeschein als Kopie herunterladen.
Wie sieht der klassische Weg aus?
Für Leute, die in ihrer Stadt keine Möglichkeit haben, die Gewerbeanmeldung online durchzuführen, bei denen gilt, dass diese sich beim Gewerbeamt anmelden müssen. Auch hier muss man die gleichen Dokumente haben, wie bei der Online Anmeldung auch.
Bei dem klassischen Weg kann es sein, dass man beim Gewerbeamt erst einmal einen Termin vereinbaren muss. Andere Gewerbeämter hingegen erlauben auch, einfach vor Ort zu erscheinen, dann allerdings muss man auch etwas längere Wartezeiten einplanen.
Leute, die keine Möglichkeit haben, vor Ort zu erscheinen, können ihre Dokumente entweder per Post schicken oder einer Person eine Vollmacht erteilen, die ebenfalls einen Personalausweis und eine Melde-Bestätigung dabei haben muss. Die Anmeldung beim Gewerbeamt dauert rund 30 bis 60 Minuten.
Nachdem man rein gerufen und das Formular ausgefüllt hat, erhält man diesen direkt vor Ort. Die Informationen werden vom Amt des Gewerbes direkt an das Finanzamt weitergeleitet.
Wann muss man zum Finanzamt beantragen?
Die Anmeldung beim Finanzamt findet indem Sinne statt, dass diese sich eher bei dir melden. Das dauert in der Regel sieben bis zehn Tage. Falls sich in dieser Zeit keiner bei dir melden sollte, erst dann solltest du aktiv werden und mal dort nachfragen.
Vom Finanzamt erhält man zum einen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sowie die neue Steuernummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang und muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Wenn man diesen Fragebogen ausfüllt, sollte dies mit größter Aufmerksamkeit geschehen, denn hierbei kann man einige leichte Fehler begehen.
Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung. Die meisten möchten ein kleines Gewerbe anmelden. Der Vorteil dabei ist, sofern bestimmte Voraussetzung erfüllt worden sind, muss man keine Gewerbesteuern mehr abführen. Dies muss man beim Fragebogen in Anspruch nehmen.
Wenn man die Kleinunternehmerregelung verstreichen lässt, darf man diese erst nach fünf Jahren für dieses Gewerbe wieder in aktivieren. Für Leute, die ohnehin von Anfang an mit sehr großen Umsätzen rechnen, sollten dies in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür sind, dass man im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro hat.
In Deutschland gibt es einen Freibetrag von bis zu 24.500€. Das bedeutet, dass jedes Gewerbe bis zu dieser Summe Umsätze verdienen darf, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Allerdings würde diese Summe einen aus der Kleinunternehmerregelung rauswerfen und man müsste im nächsten Jahr wieder anpeilen, unter 22.000€ Umsatz zu bleiben.
Ein weiterer Fehler, den sehr viele beim Fragebogen machen, ist, die gewerbliche Tätigkeit nicht allzu genau anzugeben. Beispielsweise jemand beginnt sein Gewerbe mit dem Verkauf von Smartphones und gibt dies auch so an. Im Laufe der Zeit allerdings wächst sein Kleingewerbe und er nimmt auch Tablets in sein Angebot auf.
Dies würde dann allerdings nicht mehr zur Beschreibung des Gewerbes passen und man müsste dies umgehend dem Amt Melden, ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Es wäre in diesem Beispiel daher viel sinnvoller, die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben.
Wie elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets und allerlei technische Geräte Verkauf. So würde man die kommenden Monate und Jahre Ruhe vor dem Finanzamt haben. Deshalb ist etwas Weitsicht von dir gefragt und du musst entscheiden, was du in Zukunft noch so alles planst.
Wer muss ein Gewerbe überhaupt anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, jeder kann ein Kleingewerbe oder Gewerbe anmelden. Zudem gilt, dass jeder, der eine Tätigkeit mehrfach wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, Gewinne zu erzielen, Gewerbepflichtig wird.
Es gibt da allerdings zwei Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Das sind zum einen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Das bedeutet, dass diese Menschen mit ihrer Tätigkeit einen Gewinn von unter 410€ pro Jahr haben. Ebenfalls kein Gewerbe anmelden müssen Freiberufler.
Diese gehören zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen und sind nicht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass diese keine Gewerbesteuern bezahlen und auch die Mitgliedschaft bei der IHK nicht antreten müssen. Freiberufler müssen nur beim Amt der Finanzen vorstellig werden. Zu den Freiberuflern gehören:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Steuerberater,
- Anwälte,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Künstler,
- und viele mehr.
Bis wann muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchhaben?
Das Gewerbe anmelden muss man sofort. Unabhängig davon, um welche Art von Gewerbe es sich dabei auch handelt. Wenn man dies nicht online tun kann, dann muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Man sollte die Anmeldung vor oder zeitnah zum Start der gewerblichen Tätigkeit machen.
Man kann zwar ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden, allerdings ist dann das Problem, dass Ämter ein Bußgeld aussprechen können. Diese Bußgelder können schnell Mal bis zu 1000€ und mehr Kosten. In Bayern zahlt man sogar einen Betrag von bis zu 50.000€. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich hinter sich bringt.
Zwar lassen die meisten Ämter vor allem bei eher kleineren Umsätzen eher Milde walten und hängen nur eher kleinere Bußgelder, wenn überhaupt, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Man hat die Möglichkeit ein Kleingewerbe auch noch rückwirkend von bis zu 60 Wochen anzumelden.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Als Gründer muss man auch einige Kosten abdecken. Bei einem Kleingewerbe sind diese zwar nicht viele, dennoch erwähnenswert. Zwar nicht jedes Jahr, doch bei den meisten Lesern eher der Fall, muss man die Gebühr beim Amt des Gewerbes für die Bearbeitung bezahlen, die rund 20 bis 60€ kostet.
Sofern man ein Hauptgewerbe führt, muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Weitere Kosten kommen hinzu, weil man als Gründer eines Kleingewerbes noch Mitglied bei der IHK wird. Die jährlichen Beträge für die Mitgliedschaft betragen rund 30 bis 70€ im Jahr.
Für Unternehmen, wie beispielsweise eine GmbH, die im Handelsregister aufgeführt sind, betragen die Kosten gar rund 150 bis 300€ im Jahr. Zusätzliche Kosten können auch dann entstehen, wenn die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt.
Vor allem für Gründer eines kleinen Gewerbes kann dies im ersten Moment schockierend sein. Geplante Anschaffungen oder Koorperationen können in dem Fall vielleicht nicht mehr realisiert werden. Zumal diese Art von Rechnung unerwartet kommt.
Doch nicht verzagen.. GewerbeAnmeldung.com fragen! Wir bieten in Deutschland nämlich die einmalige IHK-Gebühren-Beratung an. In dieser prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen der Gründer sprechen dabei eine deutlich positive Sprachen. Sofern du weitere Informationen benötigst und Interesse hast, klicke hier.
Nach der Anmeldung wird man nicht vielmehr kosten haben. Trotzdem können noch andere Faktoren die Kosten im Jahr beeinflussen, wie beispielsweise eine Räumlichkeit, Mitarbeiter, Patente, Versicherungen, Partnerschaften oder auch Neuanschaffungen. Auch diese Kosten sollte man für die Zukunft im Blick haben. Diese Kosten würden allerdings bedeuten, dass das Kleingewerbe wächst. Das wünschen sich somit die meisten Gründer.
Fazit:
Gewerbetreibende müssen nicht mehr im Gewerbeamt auf irgendwelche Leute warten oder wegen ungünstiger Öffnungszeiten verärgert sein. Mittlerweile kann man eine Gewerbeanmeldung auch online abschließen. Einziger Wermutstropfen.
Dieser Online Service wird noch nicht überall in Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies der Fall. Doch alle anderen müssen nicht traurig sein, denn immer mehr Städte wollen die Online Gewerbeanmeldung in naher Zukunft anbieten.
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